Bahn: Fahrpreiserstattung auch für Verspätung bei höherer Gewalt

 

    In seinem am 26.09.2013 verkündeten Urteil (C-509/11) entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die europäischen Eisenbahnunternehmen ihren Reisenden bei Verspätung auch dann den Fahrpreis teilweise erstatten müssen, wenn höhere Gewalt der Grund für die Verspätung ist. Höhere Gewalt liegt z.B. bei Unwetter, Erdrutschen, Streiks und das Verhalten Dritter, auf das das Bahnunternehmen keinen Einfluss hat, vor.

    Reisende haben gemäß Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 bei Verspätungen von 60 bis 119 Minuten einen Anspruch auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Fahrpreises, ab zwei Stunden mindestens die Hälfte des Fahrpreises.